Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen


Nach Abschluss des Geschäftsjahres erstelle ich Ihre Gewinnermittlung, ob als einfache Einnahmen-Überschussrechnung oder als Bilanz, Handels- oder Steuerbilanz, mit oder ohne Anhang. Selbstverständlich übernehme ich auch für Sie die elektronische Übermittlung an das Finanzamt und gegebenenfalls an den Bundesanzeiger.